Logo von dieFotobox.at – Anbieter für Fotobox Vermietung in Österreich

HILFE BENÖTIGT?

+43 660 7722000
info@diefotobox.at

Umriss von Kärnten mit unserem Standort in St. Jakob im Rosental

NÜTZLICHE LINKS

Kontaktformular
AGB
Impressum
Datenschutzerklärung

KUNDENMEINUNGEN

Google
Note "SEHR GUT"
4,8
auf Grundlage von 5 Bewertungen

KUNDEN & PARTNER

Logo: hochzeits-fotograf.infoLogo: hochzeit.clickLogo: eventagent24Logo: hochzeitsportal24Logo: simplymarriedLogo: Raiffeisenbank Wörthersee-Landskron-GegendtalLogo: DöbriachLogo: TBS Austria
  • +43 660 7722000
  • info@diefotobox.at
  • FOTOBOX
    • zurück
    • Informationen
    • Pakete und Preise
    • Fotobox Overlays
    • Fragen & Antworten
    • Fotobox reservieren
  • AUDIO-GÄSTEBUCH
    • zurück
    • Informationen
    • Modelle und Preise
    • Fragen & Antworten
    • Audio-Gästebuch reservieren
  • Pic2Gether
  • Gutschein verschenken
  • Login
  • FOTOBOX
    • Informationen
    • Pakete und Preise
    • Fotobox Overlays
    • Fragen & Antworten
    • Fotobox reservieren
  • AUDIO-GÄSTEBUCH
    • Informationen
    • Modelle und Preise
    • Fragen & Antworten
    • Audio-Gästebuch reservieren
  • Pic2Gether
Termin prüfen
  • FOTOBOX
    • zurück
    • Informationen
    • Pakete und Preise
    • Fotobox Overlays
    • Fragen & Antworten
    • Fotobox reservieren
  • AUDIO-GÄSTEBUCH
    • zurück
    • Informationen
    • Modelle und Preise
    • Fragen & Antworten
    • Audio-Gästebuch reservieren
  • Pic2Gether
  • Gutschein verschenken
  • Login
  • FOTOBOX
    • Informationen
    • Pakete und Preise
    • Fotobox Overlays
    • Fragen & Antworten
    • Fotobox reservieren
  • AUDIO-GÄSTEBUCH
    • Informationen
    • Modelle und Preise
    • Fragen & Antworten
    • Audio-Gästebuch reservieren
  • Pic2Gether
Termin prüfen

Inhalt

  1. §1 Geltungsbereich
  2. §2 Zustandekommen des Vertrages
  3. §3 Vertragsgegenstand
  4. §4 Mietdauer
  5. §5 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
  6. §6 Anforderungen an den Veranstaltungsort
  7. §7 Übergabe, Betrieb und Funktionsprüfung
  8. §8 Pflichten des Mieters
  9. §9 Haftung des Mieters
  10. §10 Haftung des Vermieters
  11. §11 Bildmaterial, Ausdrucke und Rechte
  12. §12 Storno- und Rücktrittsbedingungen
  13. §13 Referenznutzung
  14. §14 Datenschutz
  15. §15 Widerrufsrecht (Verbraucher)
  16. §16 Rechtswahl und Gerichtsstand
  17. §17 Salvatorische Klausel

Klarheit schafft Vertrauen.
Faire Bedingungen für Dein Event.

AGB – Allgemeine Mietbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Mieter betreffend Fotoboxen, Audio-Gästebücher sowie Pic2Gether (digitale Event-Galerie) einschließlich sämtlichen Zubehörs, Verbrauchsmaterialien und Online-Diensten sowie für den Kauf von Wertgutscheinen.

Bestimmungen, die ausdrücklich als „nur Fotobox“, „nur Audio-Gästebuch“ oder „nur Event-Galerie (Pic2Gether)“ gekennzeichnet sind, gelten ausschließlich für das jeweils genannte System.

Diese Mietbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

Unverbindliches Angebot über die Webseite: Der Mieter kann sich im Buchungsformular ein unverbindliches Angebot als PDF erstellen lassen; dieses wird zusätzlich an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Ein solches Angebot reserviert den gewünschten Termin nicht und begründet keinen Anspruch auf Verfügbarkeit. Die darin angeführten Preise gelten bis zum angegebenen Datum, sofern der Termin bei der Buchung noch frei ist. Ein Vertrag kommt erst durch die Online-Buchung gemäß den folgenden Bestimmungen zustande.

Die Mietbedingungen werden dem Mieter vor Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Angebot bzw. der Rechnung übermittelt bzw. bei der Online-Buchung angezeigt und vom Mieter ausdrücklich akzeptiert, sodass dieser vor Vertragsabschluss Kenntnis von deren Inhalt nehmen kann.

Buchung auf Grundlage eines Angebots: Mit Annahme des Angebots sowie vollständiger Bezahlung der Rechnung kommt ein verbindlicher Mietvertrag auf Grundlage dieser Mietbedingungen zustande.

Online-Buchung: Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot des Vermieters dar. Mit dem Absenden der Buchung („Zahlungspflichtig buchen“) und der Bezahlung über den Zahlungsdienstleister gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters per E-Mail zustande; dieser sind die Mietbedingungen als PDF beigefügt.

Ist der gewählte Termin bei Eingang der Zahlung nicht mehr verfügbar (z. B. weil er während des Zahlungsvorgangs anderweitig vergeben wurde), kommt kein Vertrag zustande. Der Mieter wird darüber per E-Mail informiert; bereits bezahlte Beträge werden umgehend und vollständig erstattet.

Der Vermieter dokumentiert die Übergabe und den Aufbau des Mietobjekts am Veranstaltungsort. Die Dokumentation kann insbesondere durch Fotografien, elektronische Aufzeichnungen oder sonstige geeignete Nachweise erfolgen.

Eine gesonderte Unterzeichnung vor Ort ist für die Wirksamkeit des bereits zustande gekommenen Mietvertrages nicht erforderlich.

§3 Vertragsgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter das im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung angeführte Mietobjekt samt Zubehör und gebuchten Zusatzleistungen für die vereinbarte Mietdauer.

Dies kann insbesondere umfassen:

  • Fotobox einschließlich Zubehör, Drucksystem und vereinbarter Verbrauchsmaterialien
  • Audio-Gästebuch
  • Event-Galerie über die Plattform Pic2Gether (Gäste laden Fotos mit dem Handy hoch)

 

Alle Komponenten befinden sich bei Übergabe in funktionsfähigem, betriebsbereitem und sauberem Zustand.

Nur Event-Galerie (Pic2Gether):

Sofern eine Event-Galerie (Pic2Gether) gebucht wurde, stellt der Vermieter dem Mieter eine digitale Galerie zur Verfügung, über die Veranstaltungsgäste Fotos über mobile Endgeräte in eine gemeinsame Online-Galerie hochladen können (z. B. mittels QR-Code oder Direktlink).

Der Vermieter stellt hierfür die technische Plattform sowie den Zugang zur Galerie für den vereinbarten Nutzungszeitraum bereit. Die Bereitstellung einer Internetverbindung ist nicht Bestandteil der Leistung.

Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der hochgeladenen Inhalte besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

§4 Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus den vereinbarten Liefer- und Abholzeiten.

Der Mieter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zu den vereinbarten Zeiten zugänglich ist und die Voraussetzungen für Aufbau, Betrieb und Abholung des Mietobjekts vorliegen.

Ist eine Lieferung, ein Aufbau oder eine Abholung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten (insbesondere Wartezeiten, erneute Anfahrt, zusätzlichen Personalaufwand oder zusätzliche Miettage) zu verrechnen.

Liefer-, Aufbau- und Abholzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, Straßensperren, Unfällen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters begründen keinen Mangel der Mietleistung, sofern die vertragsgemäße Nutzung des Mietobjekts nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§5 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten bzw. bei der Online-Buchung gewählten Paket samt gebuchten Bausteinen, Extras und allfälligen Anfahrtskosten gemäß Buchungsübersicht.

Bei Online-Buchung ist der gesamte Mietpreis bei der Buchung über die angebotenen Zahlungsarten (Zahlungsdienstleister Stripe) zu bezahlen. Während des Zahlungsvorgangs ist der Termin kurzzeitig für den Mieter vorgemerkt.

Rabattcodes sind nur im angegebenen Zeitraum gültig, nicht in bar ablösbar und – sofern nicht anders angegeben – nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

Wertgutscheine: Wertgutscheine können über die Webseite gekauft oder vom Vermieter ausgestellt werden. Sie sind für alle Leistungen des Vermieters einlösbar, indem der Gutscheincode bei der Online-Buchung eingegeben wird. Ist der Buchungsbetrag geringer als das Guthaben, bleibt der Restbetrag auf dem Gutschein erhalten; ist er höher, ist die Differenz zu bezahlen. Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum, sind übertragbar und nicht in bar ablösbar.

Der Gutschein wird nach Zahlungseingang als PDF zum Herunterladen bereitgestellt und an die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Geht der Gutschein verloren, wird er auf Anfrage erneut an diese E-Mail-Adresse gesendet. Für eine Einlösung durch Dritte, denen der Gutscheincode bekannt geworden ist, haftet der Vermieter nicht. Wird eine mit einem Wertgutschein bezahlte Buchung storniert, wird der eingelöste Betrag – abzüglich allfälliger Stornogebühren gemäß §12 – dem Gutschein wieder gutgeschrieben. Für den Kauf von Wertgutscheinen gilt das Rücktrittsrecht gemäß §15; bereits eingelöste Beträge werden dabei nicht erstattet.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Buchungen, deren Veranstaltungsbeginn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss liegt, ist der gesamte Mietpreis spätestens am Tag vor der Veranstaltung vollständig zu entrichten.

Der Termin gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als verbindlich reserviert.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt dies nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist.

Eine Nichtnutzung des Mietobjekts oder einzelner Leistungen aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.

Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahn-, Inkasso- und sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderliche Kosten verrechnet werden.

§6 Anforderungen an den Veranstaltungsort

Der Mieter ist für die Eignung des Veranstaltungsortes verantwortlich und stellt insbesondere sicher:

  • unmittelbare Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeug oder organisierte Tragehilfe (bei Tragehilfe ist der Vermieter vorab zu verständigen)
  • ungehinderter Zugang zum vorgesehenen Standort während Aufbau und Abholung
  • sämtliche für Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abholung erforderlichen Zutritts-, Zufahrts- oder Zugangsberechtigungen rechtzeitig bereitzustellen
  • ebener und stabiler Untergrund
  • geschützter Standort im Innenbereich ohne Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen
  • eine geeignete und funktionsfähige Stromversorgung in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standorts
  • kein Standortwechsel des Mietobjekts nach erfolgtem Aufbau ohne Zustimmung des Vermieters
  • Zustimmung der Location bzw. sonstiger Dritter
  • Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften

 

Nur Fotobox:
Für eine optimale Bildqualität ist ein Aufstellungsort mit möglichst gleichmäßigen und störungsfreien Lichtverhältnissen zu wählen. Direkte Sonneneinstrahlung, Blitzlichter, bewegte Lichteffekte, farbwechselnde Beleuchtung sowie sonstige starke oder wechselnde Lichtquellen im unmittelbaren Bereich der Fotobox sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Der Bereich hinter den zu fotografierenden Personen ist möglichst frei von spiegelnden oder stark reflektierenden Flächen und Gegenständen zu halten. Insbesondere sind Spiegel, Glasflächen, verglaste Bilder, stark reflektierende Dekorationen oder vergleichbare Gegenstände zu vermeiden bzw. nach Möglichkeit abzudecken oder so zu positionieren, dass keine störenden Reflexionen oder Blitzlichtspiegelungen entstehen.

Für die Bereitstellung der mitgelieferten Requisiten stellt der Mieter einen geeigneten Tisch oder eine vergleichbare Ablagefläche in unmittelbarer Nähe der Fotobox zur Verfügung.

Kann aufgrund fehlender oder ungeeigneter Ablageflächen keine ordnungsgemäße Bereitstellung der Requisiten erfolgen, stellt dies keinen Mangel der Mietleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.

Sofern ein Hintergrundsystem gebucht wurde, stellt der Mieter sicher, dass am vorgesehenen Aufstellungsort eine freie Raumhöhe von mindestens 2,5 Metern sowie ausreichend Platz für den ordnungsgemäßen Aufbau vorhanden sind.

Kann das Hintergrundsystem aufgrund unzureichender Raumhöhe, Platzverhältnisse oder sonstiger örtlicher Gegebenheiten nicht aufgebaut werden, stellt dies keinen Mangel der Mietleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.

Nur Audio-Gästebuch:
Für eine bestmögliche Aufnahme- und Sprachqualität ist das Audio-Gästebuch an einem möglichst ruhigen Standort mit geringen Umgebungs- und Hintergrundgeräuschen aufzustellen. Insbesondere ist eine unmittelbare Nähe zu Lautsprechern, Musikanlagen, Tanzflächen oder sonstigen starken Geräuschquellen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Der Mieter stellt sicher, dass für das Audio-Gästebuch ein geeigneter Aufstellungsort zur Verfügung steht. Hintergrundgeräusche und die akustischen Gegebenheiten des Veranstaltungsortes können die Verständlichkeit und Qualität der Audioaufnahmen beeinträchtigen.

Nur Event-Galerie (Pic2Gether):
Für die Nutzung der Upload-Funktion ist eine funktionierende Internetverbindung (Mobilfunk oder WLAN) erforderlich.

Der Vermieter hat keinen Einfluss auf Netzqualität, Netzverfügbarkeit oder die technische Ausstattung des Veranstaltungsortes.

Beeinträchtigungen, Einschränkungen oder Funktionsstörungen, die auf ungeeignete Bedingungen am Veranstaltungsort zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Mietleistung dar.

Tritthilfe für Kinder:
Sofern eine Tritthilfe (Stockerl) für Kinder bereitgestellt wird, dient diese ausschließlich dazu, Kindern eine geeignete Positionierung vor der Fotobox und damit eine möglichst mittige Darstellung auf den Aufnahmen zu ermöglichen.

Die Benutzung der Tritthilfe erfolgt ausschließlich unter Aufsicht und Verantwortung einer volljährigen Aufsichtsperson. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tritthilfe bestimmungsgemäß verwendet und ausschließlich auf einem ebenen, festen und rutschfesten Untergrund aufgestellt wird.

Kinder dürfen die Tritthilfe nicht unbeaufsichtigt benutzen. Insbesondere ist das Spielen, Springen, Schaukeln oder eine sonstige zweckwidrige Verwendung der Tritthilfe untersagt.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, die anwesenden Gäste bzw. Aufsichtspersonen erforderlichenfalls auf diese Nutzungsbedingungen hinzuweisen.

§7 Übergabe, Betrieb und Funktionsprüfung

Der Vermieter richtet das Mietobjekt am Veranstaltungsort ein und führt eine Funktionsprüfung durch.

Sofern der Mieter oder eine von ihm benannte Kontaktperson bei der Übergabe anwesend ist, erfolgt eine kurze Einweisung in die Bedienung des Mietobjekts. Ist bei Aufbau keine solche Person anwesend, kann die Einweisung durch mitgelieferte Bedienhinweise oder durch vom Vermieter bereitgestellte elektronische Informationen erfolgen.

Der Vermieter ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Aufbau, die Funktionsprüfung sowie den Zustand des Mietobjekts bei Übergabe durch Fotografien oder andere geeignete Dokumentationsmittel festzuhalten.

Ist der Mieter bei der Übergabe nicht persönlich anwesend, gilt die Bereitstellung des betriebsbereiten Mietobjekts am vereinbarten Standort als ordnungsgemäße Übergabe.

Erkennbare Mängel sind vom Mieter unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

Nur Fotobox:
Der Vermieter richtet die Kamera-, Blitz- und Belichtungseinstellungen der Fotobox anhand der zum Zeitpunkt des Aufbaus vorhandenen Licht-, Hintergrund- und Umgebungsverhältnisse bestmöglich ein.

Sofern der Mieter einen eigenen Hintergrund, Dekorationen, Beleuchtungselemente oder sonstige auf die Bildqualität einwirkende Einrichtungen bereitstellt, sind diese vor Beginn des Aufbaus der Fotobox vollständig aufgebaut und am endgültigen Standort zu positionieren.

Veränderungen der Lichtverhältnisse, Hintergründe, Dekorationen, Beleuchtung oder sonstiger Umgebungsbedingungen nach Abschluss des Aufbaus stellen keinen Mangel der Mietleistung dar, soweit diese die Bildqualität beeinträchtigen können.

Eine nachträgliche Anpassung der Kamera-, Blitz- oder Belichtungseinstellungen durch den Vermieter erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und soweit dies organisatorisch möglich ist. Hierauf besteht kein Anspruch des Mieters.

§8 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Angaben (insbesondere Overlay, Texte, Liefer- und Abholzeiten) im Kundenbereich auf der Webseite des Vermieters (Onlineformular) spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vollständig zu übermitteln.

Wurde das Extra „Layout im Einladungsdesign“ gebucht, lädt der Mieter seine Einladungs- oder Tischkarte bzw. Vorlage spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung im Kundenbereich hoch. Der Mieter versichert, dass er zur Verwendung sämtlicher hochgeladenen Logos, Vorlagen, Bilder und Schriften berechtigt ist, und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus deren Verwendung entstehen.

Die Übermittlung gilt als erfolgt, wenn die Angaben im Kundenbereich erfolgreich gespeichert bzw. abgesendet wurden und dem Mieter eine entsprechende Bestätigung angezeigt wird.

Werden die erforderlichen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt und ist dadurch die vertragsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Storno- und Rücktrittsbedingungen gemäß §12 entsprechend.

Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die Verantwortung für Betrieb, Aufsicht und Schutz des Mietobjekts.

Der Mieter stellt sicher, dass während Aufbau, Veranstaltung und Abholung ein Ansprechpartner erreichbar ist, der Entscheidungen im Zusammenhang mit Aufstellung, Betrieb oder Abholung des Mietobjekts treffen kann.

Der Mieter stellt sicher, dass eine unsachgemäße Nutzung, insbesondere durch unbeaufsichtigte Kinder oder stark alkoholisierte Personen, verhindert wird.

Untersagt ist insbesondere:

  • Weitergabe oder Untervermietung an Dritte
  • technische oder bauliche Veränderungen
  • Manipulation von Software oder Seriennummern
  • Platzieren von Flüssigkeiten oder Gegenständen auf oder im Mietobjekt

 

Nach Veranstaltungsende ist das Mietobjekt durch den Mieter oder eine von ihm beauftragte Person ordnungsgemäß außer Betrieb zu nehmen. Hierzu gehört insbesondere das Ausschalten des Systems sowie das Trennen der Stromversorgung entsprechend der Einweisung des Vermieters.

Bis zur Abholung ist das Mietobjekt vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Nur Fotobox:

Verbrauchsmaterialien (insbesondere Druckmedien und Farbbänder) dürfen ausschließlich gemäß der Einweisung des Vermieters verwendet oder gewechselt werden.

Zusätzlich bereitgestellte, nicht verwendete Verbrauchsmaterialien verbleiben im Eigentum des Vermieters und sind bei Abholung vollständig zurückzugeben.

Wird ein zusätzlich bereitgestelltes Verbrauchsmaterial nicht benötigt, darf dessen Originalverpackung nicht geöffnet werden. Geöffnete Verbrauchsmaterialien gelten als verwendet.

Fehlende, geöffnete oder nicht zurückgegebene Verbrauchsmaterialien können dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert oder Listenpreis des Herstellers in Rechnung gestellt werden.

Schäden, Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch einen unsachgemäßen Umgang mit Verbrauchsmaterialien verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.

§9 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Mietobjekt, die während der Mietdauer durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Personen aus seinem Einflussbereich schuldhaft verursacht werden.

Dies umfasst insbesondere Beschädigungen, Verschmutzungen, fehlende Teile, Verlust oder Diebstahl.

Das Mietobjekt ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht versichert. Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird empfohlen.

Bei erheblicher Beschädigung, Gefährdung oder unsachgemäßer Nutzung des Mietobjekts ist der Vermieter berechtigt, dieses vorzeitig außer Betrieb zu nehmen oder abzubauen. Der Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis bleibt hiervon unberührt.

§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Gesamtentgelts.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht insbesondere bei:

  • Stromausfall oder ungeeigneter Stromversorgung
  • vorzeitiger, unbeabsichtigter oder unbefugter Unterbrechung der Stromversorgung durch den Mieter, Veranstaltungsgäste, Personal der Veranstaltungsstätte oder sonstige Dritte
  • Mobilfunk-, WLAN- oder Internetproblemen
  • unsachgemäßer Bedienung durch den Mieter, Gäste oder sonstige Dritte
  • höherer Gewalt
  • sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters

 

Nur Fotobox:

Keine Haftung besteht für Beeinträchtigungen der Bildqualität, die auf Lichtverhältnisse, Sonneneinstrahlung, Dekorationen, Beleuchtung, spiegelnde oder reflektierende Flächen und Gegenstände, insbesondere Spiegel, Glasflächen oder verglaste Bilder, oder sonstige Umgebungsbedingungen am Veranstaltungsort zurückzuführen sind.

Sofern für Kinder eine Tritthilfe (Stockerl) zur besseren Positionierung vor der Fotobox bereitgestellt wird, erfolgt deren Benutzung auf eigene Gefahr und ausschließlich unter Aufsicht und Verantwortung einer volljährigen Aufsichtsperson.

Die Tritthilfe darf ausschließlich bestimmungsgemäß und auf einem ebenen, festen und rutschfesten Untergrund verwendet werden. Insbesondere ist eine unbeaufsichtigte Nutzung durch Kinder sowie das Spielen, Springen, Schaukeln oder eine sonstige zweckwidrige Verwendung untersagt.

Für Schäden oder Verletzungen, die durch eine unsachgemäße, zweckwidrige oder unbeaufsichtigte Verwendung der Tritthilfe entstehen, haftet der Vermieter – soweit gesetzlich zulässig – nicht.

Nur Audio-Gästebuch:

Keine Haftung besteht für Beeinträchtigungen der Aufnahme- oder Sprachqualität, insbesondere durch Musik, Gespräche, Lautsprecher, Umgebungs- oder Hintergrundgeräusche, Hall oder sonstige akustische Gegebenheiten am Veranstaltungsort, die außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegen.

Nur Event-Galerie (Pic2Gether):

Keine Haftung besteht für nicht erfolgte Uploads aufgrund fehlender oder unzureichender Internetverbindung, Mobilfunkstörungen oder technischer Einschränkungen auf Endgeräten der Gäste.

§11 Bildmaterial, Ausdrucke und Rechte

Für sämtliche über das Mietobjekt erstellten, gespeicherten, bereitgestellten oder hochgeladenen Bild-, Audio- und Mediendateien gilt:

Trotz sorgfältiger technischer Betreuung und Datensicherung kann ein vollständiger Schutz vor Datenverlust nicht gewährleistet werden. Eine Haftung für den Verlust einzelner oder sämtlicher Bild-, Audio- oder Mediendateien ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruht.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Mietobjekts sowie die Erstellung, Speicherung, Veröffentlichung oder Weitergabe von Inhalten

  • keine Rechte Dritter verletzt,
  • keine rechtswidrigen Inhalte umfasst und
  • die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen wahrt.

 

Der Vermieter übernimmt keine inhaltliche Kontrolle der erstellten, gespeicherten oder hochgeladenen Inhalte.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung, Speicherung, Veröffentlichung oder Verbreitung solcher Inhalte entstehen.

Stellt der Vermieter fest oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass über das Mietobjekt erstellte, gespeicherte oder hochgeladene Inhalte rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder die Persönlichkeitsrechte anderer Personen in schwerwiegender Weise beeinträchtigen, ist der Vermieter berechtigt, Inhalte zu löschen, deren Bereitstellung einzustellen, einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren oder das betroffene System aus der Ferne ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen.

Eine vorherige Benachrichtigung des Mieters ist in dringenden Fällen nicht erforderlich.

Ansprüche des Mieters aufgrund einer solchen Maßnahme bestehen nicht, sofern der Vermieter nach pflichtgemäßem Ermessen von einem entsprechenden Verstoß ausgehen durfte.

Nur Fotobox:
Ausdrucke erfolgen gemäß gebuchtem Paket.

Die Erstellung, Speicherung und Bereitstellung digitaler Bilddateien erfolgt ausschließlich im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der Bilddateien besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

Nur Event-Galerie (Pic2Gether):
Die in die Galerie hochgeladenen Inhalte werden von Veranstaltungsgästen bereitgestellt.

Der Vermieter stellt hierfür die technische Plattform für den vereinbarten Nutzungszeitraum zur Verfügung. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der hochgeladenen Inhalte besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

§12 Storno- und Rücktrittsbedingungen

Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende pauschale Entschädigungen:

  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornierung ist schriftlich zu erklären (z. B. per E-Mail an info@diefotobox.at). Bereits bezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigung rückerstattet. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern (§15) bleibt unberührt.

Kann das Mietobjekt aufgrund eines vom Vermieter zu vertretenden technischen Totalausfalls nicht bereitgestellt oder während der Veranstaltung nicht mehr genutzt werden, wird der Mietpreis im angemessenen Verhältnis zur tatsächlich erbrachten Leistung rückerstattet. Konnte die Leistung überhaupt nicht erbracht werden, erfolgt eine vollständige Rückerstattung des Mietpreises.

Bei höherer Gewalt bemühen sich beide Parteien um die Vereinbarung eines Ersatztermins. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§13 Referenznutzung

Der Vermieter ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung sowie das eingesetzte Mietobjekt ausschließlich in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden. Eine Veröffentlichung identifizierbarer Personen erfolgt nicht.

Fotos des Mietobjekts, des Aufbaus oder des Veranstaltungsortes dürfen zu Referenz- und Werbezwecken verwendet werden, sofern hierauf keine Personen identifizierbar sind und keine berechtigten Interessen des Mieters oder des Veranstaltungsortes entgegenstehen.

Die Nennung des Unternehmensnamens, des Veranstaltungsdatums oder sonstiger Angaben, die Rückschlüsse auf den Mieter oder die konkrete Veranstaltung zulassen, erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters bzw. des Veranstaltungsortes.

Davon ausgenommen ist die Angabe der Gemeinde bzw. des Ortes, an dem das Mietobjekt im Einsatz war, in einer Übersicht (z. B. auf einer Karte auf der Webseite) ohne Datum, ohne Namen und ohne sonstigen Bezug zum Mieter.

§14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Soweit für die Bereitstellung einzelner Leistungen (insbesondere Online-Galerien, Cloud-Speicher oder technische Plattformen) externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich im erforderlichen Umfang.

Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters.

Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

§15 Widerrufsrecht (Verbraucher)

Verbraucher können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (insbesondere über die Online-Buchung oder per E-Mail) binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, ist der Vermieter (Daniel Painter, Tallach 81, 9182 St. Jakob im Rosental, E-Mail: info@diefotobox.at, Telefon: +43 660 77 22 000) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über den Entschluss zu informieren. Dafür kann das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.

Im Fall des Rücktritts werden alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung, über dasselbe Zahlungsmittel erstattet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde.

Hat der Mieter ausdrücklich verlangt, dass der Vermieter bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt (bei der Online-Buchung durch gesondertes Ankreuzen), hat er im Fall des Rücktritts einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Leistungen entspricht. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht wurde.

Muster-Widerrufsformular (wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück):

  • An Daniel Painter, dieFotobox.at, Tallach 81, 9182 St. Jakob im Rosental, E-Mail: info@diefotobox.at
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): …
  • Bestellt am (*) / Buchungsnummer: …
  • Name des/der Verbraucher(s): …
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): …
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum: …

(*) Unzutreffendes streichen.

§16 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt gegenüber Unternehmern das sachlich zuständige Gericht in Villach als vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken.

dieFotobox.at

Fotobox mieten in Kärnten – für Hochzeiten, Geburtstage und Firmenfeiern. Mit Lieferung, Aufbau und persönlichem Support.

Angebot

Fotobox OverlaysFotobox reservierenAudio-Gästebuch reservierenGutschein verschenken

Hilfe

Fragen & Antworten FotoboxFragen & Antworten Audio-GästebuchKontaktformularKundenbereich

Kontakt

+43 660 7722000info@diefotobox.at
Tallach 81
9182 St. Jakob im Rosental
Bewertung abgeben
© 2026 dieFotobox.at · Daniel Painter
ImpressumDatenschutzAGB
© 2026 dieFotobox.atImpressumDatenschutzAGBKontakt